Hygiene-Leitlinie für Coffee-to-go-Becher auch als Werbeartikel
Modern, mobil – und müllig ist er, der handelsübliche Kunststoffbecher, der unserer Lust am Coffee-to-go als Werbeartikel zu Diensten ist. So müllig, dass die Kommunen und wir mit ihnen langsam an dem geschnürten to-go-Problemberg ersticken.
Müll, Mikroplastik, Ressourcenverbrauch, Wasser- und Energieverschwendung, dazu eine beachtliche CO2-Produktion – die Liste ist lang und gewichtig. Jedes Jahr rund 2,8 Milliarden Pappbecher nur in Deutschland – jährlich!
Coffee-to-go-Becher als Werbeartikel
An vorderster Front der Müllbekämpfung durch die ex-und-hopp-to-go-Becher steht nicht zuletzt die moderne Werbeartikelindustrie. Sie stellt allen Beteiligten, Gastronomie, werbender Wirtschaft als auch natürlich den Verbrauchern wiederverwendbare Coffe-to-go-Becher als Werbeartikel zur Verfügung. Diese Coffee-to-go-Becher als Werbeartikel gibt es aus Porzellan, Stahl oder beständigem Kunststoff.
Hinter dem Griff zur wiederverwendbaren Alternative des Coffee-to-go-Bechers, auch zu ihrem kommerziellen Einsatz als Werbeartikel, stehen in der Regel der Müllvermeidungsgedanke und ein geschärftes Umweltbewusstsein.
Das hygienische Problem
Oft unbeachtet bleibt aber das hygienische Problem im Zusammenhang mit der Verbrauchergesundheit. Dazu bietet der BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.) jetzt eine Leitlinie plus Merkblatt an für den Umgang mit mitgebrachten Coffe-to-go-Bechern. Dieses gilt als wirtschaftsseitige Leitlinie.
Erarbeitet wurde die Leitlinie mit dem Titel „Hygiene beim Umgang mit kundeneigenen Bechern zur Abgabe von Heißgetränken in Bedienung oder Selbstbedienung – Merkblatt Coffee-to-go“ vom BLL mit Unterstützung durch Fachverbände aus Gastronomie, Systemgastronomie, Lebensmittelhandwerk und Lebensmitteleinzelhandel.
Gegenstand der Leitlinie, die mit Stand 02/2018 veröffentlicht wurde, ist der hygienische Umgang mit Kaffee-Bechern bzw. Gefäßen, die dem Kunden gehören. Grundsätzlich klargestellt werden die Verantwortlichkeiten des Lebensmittelunternehmers und Gastronomen für die Beschaffenheit und Eignung der kundeneigenen Gefäße. Das betrifft natürlich auch Coffee-to-go-Becher als Werbeartikel.
Das Merkblatt „Coffee-to-go“-Becher zum Download und Ausdruck als Aushang
Ergänzt wird die Leitlinie durch ein Merkblatt „Coffee to go“, das sich ausgedruckt unmittelbar in die betriebliche Praxis zum Beispiel als Aushang übernehmen lässt.
Das Merkblatt gilt im Sinne des Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 als anerkannte wirtschaftsseitige Leitlinie der Guten Verfahrenspraxis und stellt eine bundesweit einheitliche Orientierung für die Anwender- und Überwachungspraxis dar.
Die Leitlinie wurde nach dem Verfahren der AVV Lebensmittelhygiene mit allen Bundesländern und den involvierten Behörden abgestimmt unter Koordinierung des BLL. Darüber hinaus wurde sie wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Europäischen Kommission notifiziert.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung bietet auf seiner Website ein PDF mit Fragen und Antworten zur Nutzung kundeneigener Mehrwegbecher für „Coffee to go“.