CE-Kennzeichnung und betroffene
Werbeartikel-Produktgruppen bzw. -Technikgebiete
Die CE-Kennzeichnung ist ein Verwaltungszeichen, das sich an die staatlichen Überwachungsbehörden richtet. Gegenüber diesen Behörden drückt die CE-Kennzeichnung aus, dass der gekennzeichnete Werbeartikel zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens dem europäischen Recht entspricht.
Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitäts- oder Prüfzeichen
Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitäts- oder Prüfzeichen! Sie bezieht sich lediglich auf die Erfüllung der gesetzlich festgelegten „grundlegenden Anforderungen“ bestimmter EU Richtlinien / Verordnungen. Es ist damit keineswegs eine Aussage über die Qualität der gekennzeichneten Produkte verbunden. Nur in wenigen Teilbereichen ist die Einbeziehung einer Prüfstelle durch den Hersteller vorgeschrieben.
Wichtige Merkmale der CE-Kennzeichnung bei Werbeartikeln
Werbeartikel, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine der EU-Richtlinien / EU-Verordnungen Anwendung findet, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie erstmalig in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden.
Hersteller eines technischen Produktes prüfen in eigener Verantwortung, welche EU RL / EU VO sie bei der Produktion anwenden müssen.
Der Werbeartikel darf nur auf dem Markt bereitgestellt und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbaren EU-Richtlinien / EU-Verordnungen entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren EU RL / EU VO durchgeführt worden ist und durch die Konformitätserklärung bestätigt wurde.
Die CE-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung der „Grundlegenden Sicherheitsanforderungen“, die in EU-Richtlinien / EU-Verordnungen konkret festgelegt sind.
Betroffene Produktgruppen bzw. Technikgebiete
Für die folgenden Produktgruppen gibt es EU-Richtlinien / EU-Verordnungen nach den Grundsätzen des „Neuen Konzepts“ als Grundlage für die CE-Kennzeichnung:
- Haushaltskühl- und -gefriergeräte (96/57/EG)
- Elektrische Betriebsmittel (2006/95/EG ab 20.04.2016: Richtlinie 2014/35/EU)
- Einfache Druckbehälter (2009/105/EG ab 20.04.2016 Richtlinie 2014/29/EU)
- Spielzeug (2009/48/EG)
- Bauprodukte (89/106/EWG neu Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (EU-BauPVO)
- Elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro(nik)produkten, 89/336/EWG, seit 19. Juli 2009 2004/108/EG)
- Persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG ab 21.04.2018 Verordnung 2016/425/EU)
- Nichtselbsttätige Waagen (90/384/EWG, novelliert durch 2009/23/EG ab 5. Juni 2009)
- Aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG, novelliert durch 2007/47/EG per 21. März 2010)
- Gasverbrauchseinrichtungen (90/396/EWG ab 21.04.2018 Verordnung 2016/426/EU),
- Warmwasserheizkessel (92/42/EWG)
- Explosivstoffe für zivile Zwecke (93/15/EWG ab 20.04.2016: Richtlinie 2014/28/EU)
- pyrotechnische Gegenstände (2007/23/EG)
- Medizinprodukte (93/42/EWG, ab März 2010 2007/47/EG , ab 26. Mai 2020 VERORDNUNG (EU) 2017/745)
- Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (94/9/EG)
- Sportboote (2003/44/EG (verändert die 94/25/EG) − siehe auch: CE-Seetauglichkeitseinstufung)
- Aufzüge (95/16/EG ab 20.04.2016: Richtlinie 2014/33/EU)
- Druckgeräte (97/23/EG ab 19.07.2016: Richtlinie 2014/68/EU*)
- Maschinen (Maschinenrichtlinie 98/37/EG, seit 29. Dezember 2009 2006/42/EG)
- In-vitro-Diagnostika (Richtlinie 98/79/EG)
- Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (99/5/EG)
- Seilbahnen für den Personenverkehr (2000/9/EG)
- Messgeräte (2004/22/EG)
- Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG)
Ein Produkt mit CE-Kennzeichen darf auf dem Europäischen Binnenmarkt ohne Einschränkungen gehandelt werden.
Werbeartikel und geregelte Produktbereiche ohne CE-Kennzeichnung
Werbeartikel, für die die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, dürfen NICHT mit diesem versehen werden. Das Nichtvorhandensein des CE-Kennzeichens stellt für diese Produkte keinen Mangel dar. Es handelt sich dabei um technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, falls für eines dieser Produkte keine weitere Richtlinie mit Kennzeichnungspflicht gilt (z.B. Werkzeuge wie Hammer, Schraubendreher, Zangen, etc.).
Die CE Kennzeichnungspflicht kann in Grenzbereichen eine Einzelfallentscheidung sein. So ist z.B. ein normaler Schraubendreher ohne CE richtig gekennzeichnet, ein Schraubendreher mit Isolierung für elektrische Anwendungen benötigt jedoch ein CE Zeichen.
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Das CE Zeichen hat eine festgelegte Form die nicht verändert werden darf. Sie muss eine Mindestgröße von 5mm Höhe aufweisen. Zum Test ob ein CE Zeichen den Bestimmungen entspricht, können Sie unsere Testfolie benutzen.
Laden Sie sich die Datei CE Zeichen herunter und drucken Sie die Datei in der Originalgröße auf einer transparenten Folie aus. Dann können Sie sofort durch Auflegen der Folie das Original CE Zeichen mit dem CE Zeichen auf dem Produkt vergleichen.